Liebe Kunden,
mit Freude buchen wir Ihnen Ihren Urlaub, die schönste Zeit des Jahres.
Wir vermitteln Ihnen dazu gerne eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters oder aber auch
nur eine Hotelunterkunft oder einen einzelnen Flug bzw. eine Kombination.
Beachten Sie bitte, dass wir bei jeder Buchung nur als Vermittler auftreten und der oder
die Verträge jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter (bei einer Pauschalreise)
oder dem einzelnen Leistungsträger (bei einer Einzelleistung oder bei verbundenen Reiseleistungen)
zustande kommen. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs-, Miet- oder Beförderungsbedingungen
Ihrer Vertragspartner.
Bitte schenken Sie auch den nachstehenden Erläuterungen zu wichtigen
regelmäßig verwendeten Begriffen Beachtung:
Die nachfolgenden allgemeinen und besonderen Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen im Rahmen der Vermittlung von
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen finden ausschließlich Anwendung, wenn wir als Vermittler von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder Einzelleistungen auftreten. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich dann auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder Einzelleistungen gemäß diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften
Vermitteln wir Ihnen eine Pauschalreise, erheben wir kein Serviceentgelt für die Vermittlung von Leistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind. Dies gilt nach Ziffer 6.3 auch für Rücktritt / Umbuchung und /oder Stornierung einer Pauschalreise. Handelt es sich um Leistungen die nicht Leistungsbestandteil der Pauschalreise sind (z.B. Sitzplatzreservierung, Buchung von Zusatzgepäck, Einholung von Visa etc.), beauftragen Sie uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie zu diesen Leistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Darauf werden Sie vor Buchung der Leistung gesondert hingewiesen. Hinsichtlich der Erhebung von Serviceentgelten bei verbundenen Reiseleistungen und Buchungen von Nur-Flügen verweisen wir auf die Ziffer C. und D.
Wenn wir Ihnen eine Pauschalreise vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisenden nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen.Wir empfehlen zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
Stand: 2021